Ethik-Kodex

Die CompuGROUP Holding AG verpflichtet sich zu gesellschaftlich verantwortungsvollem Handeln und wird ihre Ziele stets durch ethisches Handeln erreichen. Als ausdrückliches Bekenntnis zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung stellt der vorliegende Ethik-Kodex die spezifischen Anforderungen an die Geschäftspraxis und das persönliche Verhalten dar. Der Ethik-Kodex gilt für alle Mitarbeiter der CompuGROUP Holding AG, einschließlich der Führungskräfte und der Mitarbeiter der Tochtergesellschaften, sowie für alle Lieferanten, Geschäftspartner, Berater und in unserem Auftrag tätige Dritte.

Mit diesem Ethik-Kodex verpflichten wir uns zum Respekt gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Mitarbeitern, Auftragnehmern und der Umwelt und erklären, uns stets ehrlich, fair und professionell zu verhalten.

  1. Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Standards

    Die CompuGROUP verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards in Deutschland und der Länder, in denen der Konzern tätig ist.

  2. Gleichheit und Vielfalt

    Die CompuGROUP respektiert die Würde jedes Einzelnen und bemüht sich aktiv um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das durch Gleichheit und Vielfalt geprägt ist. Die CompuGROUP lehnt jede Form der Diskriminierung ab. Diskriminierung beinhaltet jede Art der Ungleichbehandlung, der Ablehnung oder Bevorzugung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, politischer Meinung, nationaler oder ethnischer Herkunft und alle sonstigen Gegebenheiten, die zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes führen.

  3. Kodex zum persönlichen Verhalten

    Die CompuGROUP behandelt alle Menschen höflich und respektvoll. Alle Personen, die im Namen der CompuGROUP handeln, sind zur Unterlassung sämtlicher Verhaltensweisen verpflichtet, die sich negativ auf Kollegen, das Arbeitsumfeld oder auf die CompuGROUP auswirken. Dies beinhaltet jede Form der Belästigung, Diskriminierung und andere Handlungen, die von Kollegen oder Geschäftspartnern als bedrohlich oder herabsetzend empfunden werden können. Im internationalen Umgang respektiert und beachtet die CompuGROUP andere Kulturen und kulturelle Rahmenbedingungen.

  4. Interessenkonflikt

    Jeder Repräsentant der CompuGROUP ist verpflichtet, sich in allen Geschäftsbeziehungen unvoreingenommen zu verhalten und keinen anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen ungerechtfertigte Vorteile zu gewähren. Eine Beteiligung an Aktivitäten, die zu einem tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenskonflikt führen oder die eigene Handlungs- oder Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet.

    Zur Vermeidung von Interessenskonflikten ist die Bearbeitung oder Teilnahme an geschäftlichen Aktivitäten zu unterlassen, an denen der Handelnde selbst, der Ehepartner, Partner, ein enger Verwandter oder irgendeine andere Person, zu der er eine enge Beziehung unterhält, direkt oder indirekt finanziell beteiligt ist. Zudem ist die Bearbeitung oder Teilnahme an geschäftlichen Aktivitäten untersagt, die das Vertrauen in die Unbefangenheit des betreffenden Mitarbeiters oder die Integrität der Arbeit beeinträchtigen könnten.

  5. Korruption, Bestechung und Trading in Influence

    Die CompuGROUP ist gegen alle Formen der Korruption, Bestechung und das Trading in Influence (Geschäfte durch Einflussmissbrauch) und bemüht sich aktiv um die Vermeidung entsprechender Handlungen in der Geschäftstätigkeit der Gruppe.

    Die CompuGROUP verbietet das Angebot, die Verteilung und die Annahme von Bestechungsmitteln und Schmiergeldern jeglicher Art sowie die Nutzung anderer Wege und Kanäle um Kunden, Vertretern, Auftragnehmern, Lieferanten und deren Angestellten oder Regierungsbeamten einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.

    Die CompuGROUP verbietet ihren Mitarbeitern außerdem, Bestechungsmittel oder Schmiergelder für Kunden, Vertreter, Auftragnehmer, Lieferanten und deren Angestellte oder Regierungsbeamte bereitzustellen oder von diesen Personen anzunehmen, um sich selbst oder ihrer Familie, ihren Freuden, Partnern oder Bekannten einen Vorteil zu verschaffen.

    Das Verbot der Bestechung und des Trading in Influence gilt sowohl für die Partei, die einen ungerechtfertigten Vorteil gewährt oder anbietet, als auch für die Partei, die einen solchen Vorteil verlangt, erhält oder annimmt. Unzulässig ist in diesem Zusammenhang bereits die bloße Forderung oder das Angebot eines ungerechtfertigten Vorteils.

    Die CompuGROUP versteht Schmiergeldzahlungen (Zahlungen, bei denen der Empfänger die Befugnis seiner offiziellen Position nutzt und die Folgen einer Nichtzahlung völlig unverhältnismäßig zu der geringen Zahlung sein können) als eine Form von Bestechung, die damit den oben genannten Regeln unterliegen.

  6. Geschenke, Bewirtung und Spesen

    Die CompuGROUP verbietet das Angebot und die Annahme von Geschenken, Bewirtungen oder Spesen, wenn entsprechende Zuwendungen Einfluss auf das Ergebnis von Geschäftsabschlüssen nehmen könnten und es sich dabei nicht um angemessene Ausgaben handelt.

    Geschenke, Bewirtungen oder Kostenerstattungen müssen dem Ethik-Kodex und den nachfolgend aufgeführten Punkten entsprechen.

    • Begründung: Das Geschenk oder die Bewirtung sollte eindeutig als Form der Anerkennung gewährt werden.
    • Keine Verpflichtung: Das Geschenk, die Bewirtung oder die Kostenerstattung verpflichtet den Empfänger in keiner Weise.
    • Keine Erwartungen: Beim Geber oder einem Partner des Gebers werden keine Erwartungen erzeugt oder höhere Erwartungen mit der Transaktion verbunden, als der Empfänger einer entsprechenden Transaktion beimessen würde.
    • Offenlegung: Bei heimlicher Gewährung erscheint der Zweck suspekt.
    • Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Interessenvertreter: Die Transaktion würde von den Interessenvertretern nicht als ungünstig erachtet, wenn sie ihnen bekannt wäre.
    • Berichterstattung: Die Geschäftsleitung sollte über das Geschenk, die Bewirtung oder die Spesen unterrichtet werden.
    • Angemessener Wert: Der Wert des Geschenks, der Bewirtung oder der Kostenerstattung entspricht der allgemein üblichen Geschäftspraxis.
    • Angemessenheit: Die Art des Geschenks, der Bewirtung oder der Kostenerstattung ist für die betreffende Beziehung angemessen und entspricht der allgemeinen Geschäftspraxis.
    • Rechtmäßigkeit: Die Zuwendung entspricht dem Recht des Landes, in dem sie gewährt wird.
    • Übereinstimmung mit den Vorschriften des Empfängers: Das Geschenk, die Bewirtung oder die Kostenerstattung entspricht den Vorschriften oder dem Verhaltenskodex der empfangenden Organisation.
    • Keine Regelmäßigkeit: Die Gewährung oder Annahme entsprechender Zuwendungen findet nicht regelmäßig zwischen Geber und Nehmer statt.
  7. Spenden und Sponsoring

    Die CompuGROUP ist verpflichtet sicherzustellen, dass Spenden und Sponsoring nicht als Vorwand für Bestechung genutzt werden.

    Die CompuGROUP wird alle Spenden- und Sponsoring-Aktivitäten offenlegen.

  8. Politische Spenden

    Die CompuGROUP, ihre Mitarbeiter und im Auftrag des Unternehmens tätige Dritte dürfen weder direkt noch indirekt an politische Parteien, Organisationen oder in der Politik tätige Personen spenden, um sich dadurch einen Geschäftsvorteil zu verschaffen.

    Die CompuGROUP wird alle politischen Spenden offenlegen.

  9. Einhaltung des Kodex

    Der Ethik-Kodex gilt für alle Mitarbeiter der CompuGROUP Holding AG, einschließlich der Führungskräfte und der Mitarbeiter der Tochtergesellschaften, sowie für alle Lieferanten, Geschäftspartner, Berater und in unserem Auftrag tätige Dritte.

    Verstöße gegen die in diesem Dokument dargelegten Grundsätze werden verfolgt und können mit Entlassung geahndet werden. Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen den Ethik-Kodex ist ein Vorgesetzter zu benachrichtigen.

    Der Ethik-Kodex ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht und allgemein zugänglich. Neue Mitarbeiter werden von der Personalabteilung über den Ethik-Kodex informiert.

  10. Haftungsausschluss

    Keine der in diesem Dokument enthaltenen Bestimmungen ist als Begründung irgendeines von Dritten durchsetzbaren Rechts auszulegen und alle nach dem Gesetz vorgesehenen Rechte Dritter sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.