Business Review

Vergütungsbericht

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Der Vergütungsbericht der CompuGROUP führt die Grundlagen für die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Höhe und Struktur auf.

Vergütung des Vorstandes

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Daneben stellen Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens im maßgeblichen Vergleichsumfeld entscheidende Kriterien bei der Vergütungsfindung dar. Die Komponenten der erfolgsunabhängigen Vergütung sind Fixgehalt und Nebenleistungen; die erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile bestehen aus Tantiemenzahlungen.

Das Fixgehalt wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung bestehen. Eine Versteuerung der Dienstwagennutzung erfolgt infolge der Zurechnung als Vergütungsbestandteil beim jeweiligen Vorstandsmitglied. Kredite oder Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht eingeräumt. Der erfolgsabhängige Vergütungsbestandteil ist seiner Höhe nach von den individuell vereinbarten Zielen abhängig.

Leistungen, die für den Fall der Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds vom Unternehmen zu leisten wären, sind keinem der Vorstandsmitglieder zugesichert worden. Kein Mitglied des Vorstandes hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstand erhalten. Gegenüber keinem der Vorstandsmitglieder bestehen Pensionszusagen.

Mit Prof. Dr. Stefan Winter und Christian B. Teig wurden vertraglich neben dem Fixgehalt, den variablen Vergütungsbestandteilen (Tantieme) und den Nebenleistungen (bestehend aus dem geldwerten Vorteil aus der PKW-Nutzung) noch folgende Vergütungsvereinbarungen getroffen:

Mit Prof. Dr. Stefan Winter wurde ein Wertsteigerungsbonus vereinbart, welcher sich über die Kursentwicklung der Aktie ermittelt und der als Bar-Bonus ausgezahlt wird. Die Vereinbarung begann mit dem 15 Oktober 2008 und endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 15 Oktober 2011. Die Ermittlung der bonusberechtigten Wertsteigerung erfolgt anhand zwei vertraglich fixierter Berechnungsformeln. Bei der Ausgangsbörsenwertermittlung beträgt u.a. der zugrunde gelegte Mindestkurswert EUR 11 pro Aktie. Bei der Bestimmung des Börsenwertes am Ende der Laufzeit wird u.a. eine 15 Prozent kalenderjährliche Mindestwertsteigerung zum Ausgangsbörsenwert pro Jahr, bezogen auf das jeweilige Vorjahr unterstellt. Der mögliche Bonus ergibt sich aus fünf Promille der Residualgröße beider ermittelten Wertgrößen. Zum 31 Dezember 2009 ist für den Wertsteigerungsbonus kein Rückstellungsbetrag zu bilden.

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