Erklärung zur Unternehmensführung
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der CompuGROUP Holding AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Konzernlagebericht Kodex sowie gemäß §289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.
Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung zum Deutschen Konzernlagebericht Kodex
Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CompuGROUP Holding Aktiengesellschaft gemäß §161 AktG zum Deutschen Konzernlagebericht Kodex:
Die CompuGROUP Holding AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung im März 2009 den Empfehlungen des „Deutschen Konzernlagebericht Kodex“ (Kodex) in der Fassung vom 6. Juni 2008 mit den im März 2009 zugänglich gemachten Ausnahme entsprochen.
Zukünftig wird die CompuGROUP Holding AG an den Empfehlungen des Deutschen Konzernlagebericht Kodex in der aktuellen Fassung vom 18 Juni 2009 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Ziffer 5.1.2 des Kodex:
Entsprechend Ziffer 5.1.2 des Kodex soll eine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen, da das Alter von Vorstandsmitgliedern nach Ansicht der Gesellschaft in keinem zwingenden Zusammenhang mit deren individuellen Kompetenz und Leistungsfähigkeit steht.
Ziffer 5.2 des Kodex:
Nach Ziffer 5.2 des Kodex sollte der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss (Audit Committee) innehaben. Die CompuGROUP folgt dieser Empfehlung nicht, da der Aufsichtsratsvorsitzende den Vorsitz im Prüfungsausschuss aufgrund seiner besonderen Qualifikationen innehat und über die gewünschte Unabhängigkeit verfügt.
Ziffer 5.3.3 des Kodex:
Nach Ziffer 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen. Die Bildung eines separaten Nominierungsausschusses ist nicht vorgesehen, da der gesamte Aufsichtsrat die Pflichten der Vorbereitung von Wahlvorschlägen in enger Zusammenarbeit mit den größten Anteilseignern wahrnimmt.
Ziffer 5.4.1 des Kodex:
Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Kodex soll eine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder festgelegt werden. Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen, da das Alter von Aufsichtsratsmitgliedern in keinem zwingenden Zusammenhang mit deren individuellen Kompetenz und Leistungsfähigkeit steht.
Ziffer 5.4.6 des Kodex:
Gemäß Ziffer 5.4.6 des Kodex sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die erfolgsorientierte Vergütung sollte auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthalten. Die CompuGROUP setzt diese Empfehlung nicht um. Die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat der CompuGROUP Holding AG sieht nur eine feste Vergütung vor. Von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wird erwartet, dass sie ihre Tätigkeit mit einem Höchstmaß an Engagement und Leistungsbereitschaft sowie mit Blick auf den langfristigen Unternehmenserfolg ausüben.
Ziffer 7.1.2 des Kodex:
Die Ziffer 7.1.2 des Kodex sieht vor, dass der Konzernjahresabschluss bereits innerhalb von 90 Tagen nach dem Abschlussstichtag öffentlich zugänglich gemacht werden soll. Wie bereits im Finanzkalender der Gesellschaft publiziert, möchte die Gesellschaft den Konzernjahresabschluss am 15.04.2010 veröffentlichen. Die Gesellschaft hält dies für ausreichend.
Die Ziffer 7.1.2 des Kodex sieht auch vor, dass die Quartalsberichte innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss der Berichtsperiode öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Gemäß Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2010 wird die Gesellschaft bei der Veröffentlichung des Q3-Berichtes von dieser Empfehlung abweichen. Analog den Vorjahren plant die Gesellschaft, den Q3-Bericht anlässlich der weltweit größten Medizin-Fachmesse MEDICA in Düsseldorf am 17.11.2010 zu veröffentlichen.
Koblenz, März 2010
Professor Dr. Klaus Steffens Frank Gotthardt
Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender, Vorstand

