Konzernanhang
A. Das Unternehmen
Die CompuGROUP Holding Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) ist ein in Deutschland im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HR B Nr. 4358 registriertes Unternehmen. Der Sitz des Unternehmens ist Koblenz, Maria Trost 21. Der Gegenstand des Unternehmens und die Hauptaktivitäten lassen sich wie folgt charakterisieren:
Der Konzern ist gegenwärtig in drei Geschäftsbereiche unterteilt – Integrated Health Provider Services (HPS), Health Connectivity Services (HCS) und Consumer Health Services (CHS):
| HPS | Entwicklung und Vertrieb von Praxis- und Kliniksoftwarelösungen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie für Kliniken |
| HCS | Vernetzung der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte und Kliniken) mit anderen wesentlichen Marktteilnehmern im Gesundheitswesen wie Kostenträgern oder Pharma- und Generikaunternehmen |
| CHS | Produkte- und Dienstleistungen zur Deckung des wachsenden Bedarfs an Gesundheitsinformationen für Patienten (Elektronische Patientendienste) |
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden Vorschriften des §315a HGB erstellt. Die Gesamtergebnisrechnung des Konzerns sowie die Konzernbilanz entsprechen den Gliederungsvorschriften des IAS 1, wobei die Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist.
Der Konzernabschluss ist in Tausend Euro (TEUR) dargestellt.
B. Allgemeine Grundsätze
Der vorliegende Konzernabschluss fasst die Abschlüsse der CompuGROUP Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften zusammen (im Folgenden auch „Gesellschaft“ oder „CG-Gruppe“ genannt). Der Konzernabschluss zum 31 Dezember 2009 der CG-Gruppe und ihrer Tochterunternehmen wurde wie im Vorjahr gemäß §315a HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.
Alle für den am 31 Dezember 2009 beendeten Berichtszeitraum verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) – vormals International Accounting Standards (IAS) – sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) – vormals Standing Interpretations Committee (SIC) - wie sie in der EU anzuwenden sind, wurden berücksichtigt. Die Anwendung der einzelnen Standards ist den Ausführungen zu den einzelnen Posten des Konzernabschlusses zu entnehmen.
Ergänzend wurden die nach §315a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Neue Rechnungslegungsvorschriften:
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen:
Im Geschäftsjahr wurden die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards erstmals angewendet. Aus der Anwendung ergaben sich folgende Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
IAS 1 (rev. 2007) - Darstellung des Abschlusses
Mit Überarbeitung des IAS 1 wird die traditionelle Gewinn- und Verlustrechnung als separater Abschlussbestandteil durch die Gesamtergebnisrechnung ersetzt. Das Gesamtergebnis setzt sich zusammen aus den in der traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträgen und Aufwendungen sowie den direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen. Die Gesamtergebnisrechnung kann wahlweise in Form einer einzigen umfassenden Aufstellung oder in Form zweier getrennter Aufstellungen dargestellt werden.
Eine der wichtigsten Änderungen besteht in der strikten Trennung der nichteigentümerbezogenen von den eigentümerbezogenen Eigenkapitalveränderungen, wie zum Beispiel Kapitalerhöhungen und Dividendenzahlungen. Die im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen müssen als nichteigentümerbezogene Eigenkapitalveränderungen daher zwingend in die Gesamtergebnisrechnung aufgenommen werden. Eine Darstellung, die ausschließlich zusammen mit den eigentümerbezogenen Eigenkapitalveränderungen innerhalb eines Eigenkapitalspiegels erfolgt, ist nicht mehr möglich.
Die überarbeitete Fassung des IAS 1 enthält erweiterte Offenlegungspflichten. Unter anderem sind – entweder im Anhang oder innerhalb der Gesamtergebnisrechnung – für jede Komponente des sonstigen Ergebnisses die Umgliederungsbeträge („Reclassification Adjustments“) sowie die auf sie entfallenden Ertragsteuereffekte anzugeben. Unter Umgliederungsbeträgen versteht man Anpassungsbuchungen im sonstigen Ergebnis, die bei der Umgliederung der dort zuvor ergebnisneutral erfassten Erträge und Aufwendungen in die Gesamtergebnisrechnung bei deren Realisierung vorgenommen werden (sog. „Recycling“). Bei Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, bei Fehlerkorrekturen oder bei Umgliederungen einzelner Posten ist die Bilanz außerdem um eine Eröffnungsbilanz der Vergleichsperiode zu erweitern.
Die erstmalige Anwendung des überarbeiteten Standards hat die Darstellung des Abschlusses, nicht jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CG-Gruppe beeinflusst. Die CG-Gruppe stellt die Gesamtergebnisrechnung in Form einer einzigen umfassenden Aufstellung dar.

